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Abrechnung der Psychotherapie

Als approbierte Psychotherapeut*innen arbeiten wir verhaltenstherapeutisch im Kostenerstattungsverfahren. [1]

Die Abrechnung der Therapiekosten erfolgt nach der Gebühren­ordnung für Psychologische Psychotherapeut*innen (GOP) und hier nach dem üblichen 2,3-fachen Steigerungssatz. Eine 50-minütige Therapiestunde kostet dementsprechend 100,56 Euro. Die Kosten für die Psychothera­pie können von den Krankenkassen bzw. der Beihilfe nach Antragstellung übernommen wer­den.

Wenn Sie die Therapie privat als Selbstzahler*in übernehmen möchten, berechnen wir Ihnen in der Regel den gleichen Satz. Für Patient*innen mit wenig Geld, die die Therapiekosten selbst tragen, bieten einige Kolleg*innen auch eine Honorarreduzierung an.

[1] Infos um Kostenerstattungsverfahren finden Sie hier:

BPtK Ratgeber Kostenerstattung